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09/12/2025

Kaminofen im Mehrfamilienhaus – was ist erlaubt?

Kaminofen im Mehrfamilienhaus – was ist erlaubt? | kamdi24

Bild wurde KI-generiert

Ein Kaminofen bringt wohlige Wärme und eine einzigartige Atmosphäre in jedes Zuhause. Doch wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, steht vor besonderen Herausforderungen: Welche Genehmigungen sind nötig? Was sagt das Wohnungseigentumsgesetz? Und wie überzeugt man Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

09.12.25 | von kamdi24 Redaktion

Rechtliche Grundlagen: Kaminofen im Mehrfamilienhaus

Grundsätzlich ist der Einbau eines Kaminofens in einem Mehrfamilienhaus möglich – allerdings gelten strenge Vorschriften. Anders als im Einfamilienhaus, wo du weitgehend freie Hand hast, musst du in einer Wohnanlage verschiedene rechtliche Hürden überwinden.

Die wichtigsten Regelwerke sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Landesbauordnungen der Bundesländer, die jeweilige Feuerungsverordnung sowie die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Diese Vorschriften regeln, unter welchen Bedingungen Feuerstätten betrieben werden dürfen und welche Emissionsgrenzwerte einzuhalten sind.

Bevor du mit der konkreten Planung beginnst, solltest du dich unbedingt mit deinem zuständigen Bezirksschornsteinfeger in Verbindung setzen. Er kennt die örtlichen Gegebenheiten, kann die Machbarkeit einschätzen und ist ohnehin für die spätere Abnahme zuständig.

Wer in einem Mehrfamilienhaus einen Kaminofen installieren möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – denn der Einbau betrifft fast immer das Gemeinschaftseigentum.

Kaminofen in modernem Wohnzimmer eines Mehrfamilienhauses. Illustration zum Thema Genehmigung und Einbau.

Bild wurde KI-generiert

Kaminofen in der Eigentumswohnung: WEG-Zustimmung erforderlich

Als Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) darfst du bauliche Veränderungen nicht einfach auf eigene Faust vornehmen. Der § 20 WEG regelt, dass bauliche Veränderungen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfordern – insbesondere wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

Zum Gemeinschaftseigentum zählen unter anderem tragende Wände, die Fassade, das Dach und in aller Regel auch der Schornstein. Da für einen Kaminofen fast immer ein Schornsteinanschluss benötigt wird, liegt hier eine Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums vor.

Folgende Situationen erfordern definitiv die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft:

  • Nutzung eines gemeinschaftlichen Schornsteins
  • Wanddurchbruch für Rauchrohranschluss
  • Installation eines Außenschornsteins an der Fassade
  • Durchdringung der Dachhaut für die Schornsteinmündung

Zusätzlich müssen einzelne Miteigentümer zustimmen, wenn sie durch die bauliche Veränderung über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden – etwa durch Rauch, Gerüche oder optische Veränderungen am Gebäude.

Ein mobiler Elektrokamin oder ein Ethanolkamin ohne feste Anschlüsse zählt zum Sondereigentum – hier ist keine Zustimmung der WEG erforderlich. Diese Alternativen bieten allerdings nicht die gleiche Wärmeleistung und Atmosphäre wie ein echter Holzkaminofen.

Kaminofen in der Mietwohnung: Vermieter muss zustimmen

Wenn du zur Miete wohnst, ist die Situation noch komplexer. Der Einbau eines Kaminofens stellt eine bauliche Veränderung dar – und dafür benötigst du zwingend die schriftliche Genehmigung deines Vermieters.

Da der Vermieter nicht verpflichtet ist, dem Einbau zuzustimmen (sofern die Wohnung über eine funktionierende Heizung verfügt), hängt vieles von guten Argumenten und einem überzeugenden Konzept ab. Zeige ihm, dass du professionell vorgehst und alle Sicherheitsvorschriften beachtest.

Ist die Mietwohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft, muss dein Vermieter zusätzlich die Zustimmung der WEG einholen. Das kann den Prozess erheblich verlängern und erfordert Geduld.

Übersicht: Genehmigungen je nach Wohnsituation

Wohnsituation Erforderliche Genehmigungen
Eigentumswohnung in WEG WEG-Beschluss, Schornsteinfeger-Abnahme
Mietwohnung (Einzeleigentum) Vermieter-Zustimmung, Schornsteinfeger-Abnahme
Mietwohnung in WEG Vermieter-Zustimmung, WEG-Beschluss, Schornsteinfeger-Abnahme
Einfamilienhaus (Eigentum) Nur Schornsteinfeger-Abnahme

Schornstein und Abgasführung im Mehrfamilienhaus

Die Schornsteinfrage ist oft die größte Herausforderung beim Kaminofen im Mehrfamilienhaus. In vielen älteren Gebäuden ist der vorhandene Schornstein bereits durch die Zentralheizung belegt – ein zusätzlicher Anschluss ist dann nicht ohne Weiteres möglich.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger prüft vor Ort, ob der Schornstein für deinen geplanten Kaminofen geeignet ist. Dabei berücksichtigt er:

  • Querschnitt und Höhe des Schornsteins
  • Bereits angeschlossene Feuerstätten
  • Abgastemperatur und -menge des geplanten Ofens
  • Zustand und Eignung des Schornsteinzugs

Ist der vorhandene Schornstein nicht nutzbar, bietet ein doppelwandiger Edelstahlschornstein eine Alternative. Dieser wird außen an der Hausfassade montiert und kann unabhängig von bestehenden Schornsteinzügen betrieben werden.

Allerdings: Ein Außenschornstein verändert das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und gilt als bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist hier zwingend erforderlich. Je nach Bundesland kann zusätzlich eine Baugenehmigung nötig sein.

Kaminofen in Eigentumswohnung: Illustration zum WEG-Beschluss über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum.

Bild wurde KI-generiert

Brandschutzauflagen im Mehrfamilienhaus

Brandschutz hat im Mehrfamilienhaus oberste Priorität – schließlich wohnen hier viele Menschen unter einem Dach. Die Anforderungen sind daher strenger als im Einfamilienhaus.

Typische Brandschutzanforderungen für Kaminöfen im MFH umfassen:

  • Nicht brennbare Bodenplatten unter und vor dem Ofen
  • Einhaltung der Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen
  • Brandschutzplatten bei Wanddurchbrüchen
  • Fachgerechte Abdichtung aller Durchdringungen
  • Ausreichende Belüftung des Aufstellraums

In manchen Bundesländern sind in Neubauten oder bei Renovierungen nur noch raumluftunabhängige Kaminöfen zugelassen. Diese beziehen ihre Verbrennungsluft über eine separate Leitung von außen und sind damit unabhängig von der Raumluft. Das ist besonders in dicht gedämmten Gebäuden mit kontrollierter Wohnraumlüftung wichtig.

Ohne die Freigabe des Bezirksschornsteinfegers darf keine Feuerstätte in Betrieb genommen werden. Er prüft die Einhaltung aller Vorschriften und dokumentiert die Abnahme schriftlich.

Typische Ablehnungsgründe und Lösungen

In der Praxis scheitern viele Kaminofen-Projekte im Mehrfamilienhaus an Widerständen aus der Eigentümergemeinschaft oder vom Vermieter. Die häufigsten Ablehnungsgründe und mögliche Lösungsansätze:

1Optische Beeinträchtigung durch Außenschornstein

Lösung: Präsentiere moderne, unauffällige Schornsteinlösungen in anthrazit oder passend zur Fassadenfarbe. Zeige Referenzbilder von gelungenen Installationen.

2Angst vor Rauch- und Geruchsbelästigung

Lösung: Erkläre, dass moderne Kaminöfen bei richtiger Bedienung praktisch rauchfrei arbeiten. Biete an, nur zertifiziertes, trockenes Brennholz zu verwenden.

3Brandschutzbedenken

Lösung: Hole vorab eine positive Stellungnahme des Schornsteinfegers ein. Diese fachliche Expertise nimmt den Kritikern oft den Wind aus den Segeln.

4Schornstein bereits belegt

Lösung: Prüfe mit dem Schornsteinfeger die Möglichkeit einer Mehrfachbelegung oder plane einen separaten Edelstahlschornstein zur Sanierung des bestehenden Zugs.

5Generelle Ablehnung durch WEG

Lösung: In hartnäckigen Fällen kann ein Fachanwalt für WEG-Recht helfen. Unter bestimmten Umständen haben Eigentümer einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen.

Fazit: Mit guter Vorbereitung zum Kaminofen im Mehrfamilienhaus

Ein Kaminofen im Mehrfamilienhaus ist durchaus realisierbar – erfordert aber sorgfältige Planung und oft auch Überzeugungsarbeit. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer professionellen Vorbereitung:

  • Frühzeitig den Bezirksschornsteinfeger einbinden
  • Alle Genehmigungen vor dem Kauf einholen
  • Ein überzeugendes Konzept für die WEG oder den Vermieter erstellen
  • Auf Einwände sachlich und mit Fakten reagieren
  • Bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Mit Geduld, guten Argumenten und der richtigen Ofenwahl steht dem gemütlichen Kaminfeuer in der eigenen Wohnung nichts mehr im Weg. Lass dich bei der Auswahl des passenden Modells von Experten beraten – so findest du einen Kaminofen, der zu deiner Wohnsituation und den örtlichen Gegebenheiten passt.

Die Blog-Inhalte wurden von unserer Redaktion mithilfe von KI erstellt